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Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken E-Mail
Mit Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Buchung genannt) zur Durchführung einer Trainingsmaßnahme oder einer anderen Dienstleistung erkennen Sie als Auftraggeber die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Veranstalters als wesentlichen Vertragsbestandteil an. Bitte lesen Sie deshalb diesen Text vor Unterzeichnung aufmerksam durch:
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftragebers, auch wenn diesen im Einzelfall nicht widersprochen wird.
Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Veranstalter über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
Der Veranstalter erbringt seine Dienstleistungen insbesondere in Form von Trainingsmaßnahmen wie beispielsweise Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen (nachfolgend Dienstleistungen genannt). Der Veranstalter erbringt seine Dienstleistung selbst beziehungsweise durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistung sind dem Auftraggeber aus entsprechenden Beschreibungen bekannt bzw. im Vertrag individuell festgelegt.
Der Veranstalter gewährt dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Veranstalters an den von diesem erstellten und in der Dienstleistung verwendeten Materialien wie beispielsweise Trainingsunterlagen an. Sämtliches Material ist unter Beachtung des Copyright nur für eigene private Zwecke zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger bzw. Schriftmaterial. Ein Erwerb von Rechten an den Seminaren selbst ist damit nicht verbunden. Der Veranstalter behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigung-, Bearbeitungs-, und Verwertungsrechte an den Seminaren vor. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Veranstalters das schriftliche Material und/oder die eigenen Aufzeichnungen aus den Seminaren ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form (mündlich, schriftlich, in Wort und/oder Ton o. a.) an einen Dritten zu übergeben beziehungsweise zu kopieren oder anders zu vervielfältigen, abzuändern, zu übersetzen, zu verbreiten, abgeleitete Werke zu erstellen und/oder in anderen Seminaren zu verwenden. Dies umfasst auch die Verschenkung, Vermietung und/oder den Verleih. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern oder anderen Datenträgern ist nicht gestattet.
Der Veranstalter trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Veranstaltungshotels sowie sonstigen Dritten, die vom Veranstalter zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Veranstalter wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der Veranstaltung treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
Der Veranstalter ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
Der Auftraggeber informiert den Veranstalter vor Durchführung der vereinbarten Dienstleistung laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistung von Bedeutung sind.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Dienstleistung.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Veranstalter wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall des Referenten oder sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von zwölf Monaten nachzuholen. Darüber hinausgehende Ersatzpflichten - auch bei kurzfristigen Ausfällen bestehen seitens des Veranstalters nicht. Insbesondere bei Unterschreitung der vom Veranstalter festgelegten Mindest- bzw. Überschreiten der vom Veranstalter festgelegten Höchstteilnehmerzahlen kann der Veranstalter bis zu einer Woche vor Beginn der Dienstleistung den Termin stornieren bzw. vom Vertrag zurücktreten, ohne das Ansprüche an den Veranstalter gestellt werden können.
Sowohl der Veranstalter als auch der Auftraggeber versichern hiermit, dass weder er noch seine Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology beziehungsweise L. Ron Hubbard besucht haben, er beziehungsweise sein Unternehmen nicht nach deren Technologie arbeiten oder geschult werden und er deren Ideologie zur Führung seines Unternehmens oder zur Durchführung seiner Seminare ablehnt. Dies gilt im gleichen Masse auch für andere Sekten jeglicher Art.
Sämtliche Aufwendungen, wie beispielsweise Reise- und Aufenthaltskosten, Materialkosten sowie der Einsatz von technischen Assistenten, Tonbildschauen, Filmen, Videospots und anderem werden nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
Für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber und/oder Dritten zu realisieren sind, kann - ebenso wie für An- sowie Abreisetage - ein Tages-/Stundenhonorar je angefangenem Tag/Stunde vereinbart werden.
Unabhängig hiervon kann vom jeweiligen Veranstaltungs-Hotel eine Tagespauschale erhoben werden. Diese ist bindend für jeden Auftraggeber und kann u. a. diverse Getränke, Essen und Nutzung von Technik und Raum beinhaltet. In diesem Fall erfährt der Auftraggeber die jeweilige Höhe und beinhalteten Leistungen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn aus der entsprechenden Teilnahmebestätigung. Für sämtliche Hotel- sowie eventuell anfallende Stornierungskosten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Diese sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Für Veranstaltungen wie beispielsweise Seminare kann ein Tagessatz beziehungsweise Pauschalhonorar je Auftraggeber vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die vereinbarten Honorare sowie darüber hinausgehende Kosten gemäß Beleg werden nach Buchung der Dienstleistung bzw. unmittelbar nach Entstehung in Rechnung gestellt. Mit Buchung kann durch den Veranstalter eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden. Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zahlbar. Bei kurzfristigerer Buchung wird der Betrag sofort zur Zahlung fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Sollte weniger als vier Wochen vor Veranstaltung noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung bzw. Teilnahme am Seminar.
Bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann das Recht zur Teilnahme an der Dienstleistung mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Veranstalters zu den ursprünglichen Bedingungen der Buchung an einen Dritten übertragen werden.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis acht Wochen vor Beginn der Dienstleistung werden 20 %, bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis vier Wochen vor Beginn der Dienstleistung werden 50 % und bei einer Stornierung durch den Auftraggeber von weniger als vier Wochen vor Beginn der Dienstleistung wird der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Bei schriftlicher Absage des Auftraggebers aus einem nicht von ihm zu vertretenden, wichtigen Grund kann der Veranstalter einen Ersatztermin festlegen. Dies entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung. Sollte der Auftraggeber aus anderen Gründen nicht an der Dienstleistung teilnehmen, besteht trotz Zahlungsverpflichtung kein Anspruch auf eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt, in keiner psychotherapeutischen Behandlung ist und selbstverantwortlich an den Dienstleistungen des Veranstalters teilnehmen kann. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unerwünschte psychische, physische, materielle oder andere Auswirkungen, die der Auftraggeber der Teilnahme an einer Dienstleistung des Veranstalters zuschreiben will. Bisher wurde kein solcher Fall registriert.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Regelung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Für diese Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters.



Stand: Oktober 2007

 
 

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